Den richtigen
Pflegegrad 
erhalten


Begleitung bei:

  •  Erstantrag 
  •  Höherstufung
  •  Widerspruch



Beratung nach § 37.3 SGB XI 

Erstantrag

Die Beantragung eines Pflegegrads kann komplex sein und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Ich unterstütze Sie dabei, den Erstantrag korrekt und vollständig auszufüllen, um die bestmögliche Einstufung zu erhalten. 
 
Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt werden und bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor. 




Höherstufung 

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegebedarf zunimmt, reicht der bisher bewilligte Pflegegrad oft nicht mehr aus. Eine Höherstufung kann zusätzliche Leistungen sichern, doch der Antrag erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. 
 
Ich helfe Ihnen dabei, den Mehrbedarf klar darzulegen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und Sie optimal auf die Begutachtung vorzubereiten. So erhöhen wir die Chancen auf eine gerechte Einstufung.

Widerspruchsbegleitung



Sind Sie mit dem zugewiesenen Pflegegrad unzufrieden? Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Pflegesituation nicht korrekt erfasst wurde oder wichtige Aspekte falsch interpretiert wurden? Es kann vorkommen, dass der tatsächliche Pflegebedarf wesentlich höher ist, als im Gutachten festgestellt. In solchen Fällen haben Sie das Recht, die Einschätzung anzufechten und Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen. 


Bei der Durchsetzung Ihrer Pflegeleistungen stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Ich überprüfe das Gutachten des Medizinischen Dienstes sorgfältig und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine detaillierte Darstellung Ihres tatsächlichen Pflegebedarfs.

Auf Basis dieser Analyse erhalten Sie von mir eine fundierte Ersteinschätzung, ob realistische Chancen bestehen, einen höheren Pflegegrad durchzusetzen. 

Sollte dies der Fall sein, verfasse ich für Sie ein Widerspruchsschreiben und übernehme fortan alle Formalitäten mit Ihrer Pflegeversicherung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen professionell und zielgerichtet bearbeitet wird. 

Gerichtsgutachten

Kommt es zwischen Parteien zu keiner Einigung, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Durch gerichtlichen Beschluss werde ich als Sachverständiger ernannt und erstelle ein Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI, unter Beachtung der aktuellen Begutachtungsrichtlinien.

Zentrale Fakten

Wenn das Widerspruchsverfahren bei der Pflegekasse nicht das gewünschte Ergebnis bringt, kann Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Das Gericht entscheidet in solchen Fällen meist auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens, das neutral und objektiv erstellt werden muss. 

Ich erstelle solche Gerichtsgutachten ausschließlich im Auftrag von Sozialgerichten oder Versicherungen. Dabei ist eine unvoreingenommene und fachlich fundierte Begutachtung der entscheidende Beitrag zur Klärung des Sachverhalts im Klageverfahren. 

Ebenso weise ich darauf hin, dass ich keine Rechtsdienstleistungen anbiete. Meine Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Erstellung einer pflegefachlichen Einschätzung.