Für die Ersteinschätzung und die Überprüfung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes berechne ich eine Pauschale in Höhe von 149 Euro. Diese Gebühr umfasst eine gründliche Analyse des Gutachtens, bei der mögliche Ungenauigkeiten identifiziert werden, sowie eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten im weiteren Verfahren.

Sollte es notwendig sein, Ihre Ansprüche im Widerspruchsverfahren durchzusetzen, wird das Honorar individuell festgelegt. Die Höhe der Vergütung orientiert sich hierbei in der Regel am angestrebten Pflegegrad und richtet sich nach dem Pflegegeldsatz, den Sie im Erfolgsfall erhalten würden. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine faire und transparente Honorargestaltung.

Die Leistungen zur Erstellung eines Gerichtsgutachtens rechne ich gemäß den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ab.