Anerkannte Beratungsstelle 

Von den Landesverbänden der Pflegekassen offiziell anerkannt -  
als Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI

Beratung für Empfänger von Pflegegeld  

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende  Angehörige zu entlasten und auf mögliche Unterstützungsangebote hinzuweisen.

Als von allen Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle, führe ich diese Einsätze fachlich fundiert, empathisch und kassenübergreifend durch. Dabei stehe ich ihn nicht nur mit pflegefachlichen Wissen zur Seite, sondern unterstütze sie auch bei Fragen rund um den Pflegealltag.

Die Beratung betrifft ausschließlich pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden und nur Pflegegeld erhalten. Also keine Pflege Sachleistungen oder Kombination Leistungen mit einem Pflegedienst nutzen.

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden vollständig von der jeweiligen Pflegekasse übernommen. Ich rechne direkt mit der Pflegekasse ab - 
für Sie entstehen keine Kosten.

Wird der Beratungsansatz nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Um das zu vermeiden, begleite ich Sie gerne zuverlässig und rechtzeitig durch das Verfahren.

In welchem Abstand ist die Beratung durchzuführen?

Pflegegrad 1
Freiwillig, einmal jährlich möglich
Pflegegrad 2 und 3

Zweimal jährlich verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5
Vierteljährlich verpflichtend


Ihre Vorteile bei mir:
- Anerkannte Beratungsstelle für alle Pflegekassen
- Fachlich fundierte, empathische Beratung
 - Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Erinnerungen an Fristen


Vereinbaren Sie gerne frühzeitig einen Termin. Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen.