Der Antrag
Ein Pflegegrad ist erforderlich, wenn Sie im Alltag dauerhaft und erheblich auf Unterstützung angewiesen sind und Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten. Der Antrag kann formlos bei Ihrer Pflegeversicherung eingereicht werden.
Von Ihrer Pflegeversicherung erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausfüllen, unterschreiben und anschließend zurücksenden müssen.
Nach dem Antragsverfahren beauftragt Ihre Pflegeversicherung den Medizinischen Dienst, eine Begutachtung durchzuführen. In der Regel findet diese Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuchs statt, bei dem der Medizinische Dienst Ihre Pflegebedürftigkeit bewertet.
Den Bescheid über Ihren Pflegegrad sowie das dazugehörige Gutachten erhalten Sie schriftlich. Wenn der zugewiesene Pflegegrad Ihrer Situation gerecht wird, haben Sie nun rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung Anspruch auf Pflegeleistungen. Sollte das Ergebnis nicht Ihren Erwartungen entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen
Die Begutachtung durch den MD (Medizinischen Dienst) findet immer mit Hilfe des NBI (Neuen Begutachtungsinstruments) statt und ist im Antrag auf Pflegeleistungen unumgänglich.
Die Begutachtungsberechnung ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar, da sie auf einem komplexen System basiert, das gewichtete und teils subjektive Kriterien berücksichtigt.